Eine Spende tätigen.
Die Demokratie und Parteienlandschaft lebt auch von Spenden. Im Rahmen meines Wahlkampfes und der politischen Arbeit freue ich mich über Spenden an meine Partei – die Trierer SPD.
Sie können hier unten eine Spende tätigen, oder aber direkt eine Überweisung auf das Parteikonto senden.
Sie wollen eine Spendenquittung? Kein Problem. Einfach eine E-Mail an mail@sventeuber.de senden und wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern.
Häufigkeit
einmalig
monatlich
Betrag
€ 10
€ 50
€ 100
€ 200
Eine Spende tätigen
Die Demokratie und Parteienlandschaft lebt auch von Spenden. Im Rahmen meines Wahlkampfes und der politischen Arbeit freue ich mich über Spenden an meine Partei – die Trierer SPD.
Sie können unten den GIRO-CODE bei Ihrer Banküberweisung einscannen und eine Spende tätigen, oder aber eine Überweisung an die unten stehende IBAN (Kontonummer) auf das Parteikonto der Trierer SPD senden.
Sie wollen eine Spendenquittung? Kein Problem. Einfach eine E-Mail an mail@sventeuber.de senden und wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern.
SPENDENKONTO PARTEI:
Trierer SPD
IBAN: DE28 5855 0130 0000 9583 30
Sparkasse Trier


Online
Spenden war noch nie so einfach. Nutze den GIRO-CODE und spende direkt per Überweisung:
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(Entweder: >überweisen >Girocode oder >Geld überweisen > Fotoüberweisung)
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Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
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Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
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Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Diese Regelungen gelten NUR für „natürliche Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. UG, GmbH und Aktiengesellschaft, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die Trierer SPD haben, wenden Sie sich bitte an: kontakt (.AT.)spdtrier(.PUNKT.) de.
